G.E.O. Monitoring GmbH übernimmt für öffentliche und private Kunden u.a. die ?rtliche Bauüberwachung gem. Grund- und Besondere Leistungen der HOAI2013 (vormals § 3 Abs. 3 HOAI2009 i.V.m. Anlage 2, Absatz 2.8 HOAI2009) insbes. in den Leistungsbildern:
z.B. für
Dabei übernehmen wir bedarfsweise neben den in der Anlage 11 (Freianlagen) bzw. Anlage 12 (Ingenieurbauwerke) HOAI2013 aufgeführten Grundleistungen auch diverse Besondere Leistungen.